Kammerrat Thomas Buder

Wichtige Termine

  • 20. Jänner 2009: Stichtag für die Wahlberechtigung bis spätestens 29. März 2009: Veranlagung der sonstigen Wahlberechtigten  (Arbeitslose, Lehrlinge, Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildiener,  KarenzurlauberInnen, geringfügig Beschäftigte)
  • 30. März bis 4. April 2009: Auflage der Wählerliste zur Einsichtnahme  und Möglichkeit des schriftlichen Einspruches gegen die Wählerliste # bis spätestens 2. Mai 2009: Antragsfrist für die Ausstellung von Wahlkarten
  • 28.April ,versandt der Wahlkarten an die Wahlberechtigten
  • 5. bis 18. Mai 2009: Wahltermin der AKNÖ-Wahl 2009,  18. Mai 2009: vorläufiges Ergebnis der AKNÖ-Wahl 2009 (voraussichtlich um Mitternacht)
  • 22. Mai 2009: endgültiges Ergebnis der AKNÖ-Wahl 2009

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle am Stichtag 20. Jänner 2009 in Niederösterreich beschäftigten kammerzugehörigen ArbeitnehmerInnen ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit. Auch Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer unter 18 Jahren sind wahlberechtigt. Pensionistinnen und Pensionisten sind nicht wahlberechtigt.

Auch Bundes-, Landes- oder Gemeindebedienstete können wahlberechtigt sein, nämlich dann, wenn sie nicht in der Hoheitsverwaltung, sondern in Betrieben bzw. Anstalten ihres Dienstgebers arbeiten.

Bestimmte Beschäftigungsgruppen sind nicht automatisch wahlberechtigt, sondern müssen sich zunächst in die WählerInnenliste eintragen lassen (diese Gruppe der sogenannten “sonstigen Wahlberechtigten” führt keine AK-Umlage ab und muss daher gesondert geprüft werden):

  • Arbeitslose mit Wohnsitz in NÖ, soweit sie mindestens 20 Wochen als ArbeitnehmerIn beschäftigt gewesen sind,
  • Lehrlinge und KrankenpflegeschülerInnen,
  • KarenzurlauberInnen mit aufrechtem Beschäftigungsverhältnis,
  • Präsenz- oder Zivildiener mit aufrechtem Beschäftigungsverhältnis und
  • geringfügig Beschäftigte
  • freie DienstnehmerInnen

Diesem Personenkreis wird Anfang März 2009 ein Antrag zur Aufnahme in die WählerInnenliste zugesandt. Die rechtzeitige Rücksendungdes Antrages (Einlangen bis 29. März) sichert ihnen das Wahlrecht.

Antrag Download

Briefwahl

Wahlberechtigte, für die kein Betriebswahlsprengel organisiert werden konnte, werden im Allgemeinen Wahlsprengel zusammengefasst.

Diese Wahlberechtigten erhalten ab 28. April 2009 automatisch eine Wahlkarte zugesendet, mit der sie entweder mittels Briefwahl oder persönlich in einem öffentlichen Wahllokal des Allgemeinen Wahlsprengels wählen können.

Bei der Stimmabgabe per Briefwahl ist zu beachten, dass der Brief mit der Wahlkarte (die Wahlkarte enthält den Stimmzettel) spätestens am letzten Wahltag (18. Mai) aufgegeben werden muss und spätestens am 21. Mai 2009 bei der Hauptwahlkommission einlangen muss. Wer seine Wahlkarte verliert, kann nur mehr im öffentlichen Wahllokal wählen.


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